Wer kann die Förderung bekommen?
- Hauptwohnsitz von Elternteil und Kind im Burgenland
- Für das Kind besteht Anspruch auf Familienbeihilfe
- Das Kind besucht eine Kinderkrippe, einen Kindergarten, eine Volksschule oder eine Mittel-/Sonderschule im Burgenland
- Das Einkommen des Haushalts liegt unter bestimmten Einkommensgrenzen (siehe Richtlinie)
Wie hoch ist die Förderung pro Mittagessen?
Abhängig vom Einkommen (3 Stufen) und der Art der Einrichtung:
Einrichtung | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 |
Kinderkrippe | € 3,53 | € 2,35 | € 1,18 |
Kindergarten | € 3,98 | € 2,65 | € 1,33 |
Volksschule | € 4,20 | € 2,80 | € 1,40 |
Mittel- und Sonderschule | € 4,43 | € 2,95 | € 1,48 |
Antragstellung
- Anträge für das neue Schul- und Kindergartenjahr 2025/2026 können ab dem 1. September 2025 bis 30. Juni 2026 gestellt werden!
- Der Antrag erfolgt online über die Website des Landes Burgenland
- Pro Kind ein Antrag pro Schuljahr
- WICHTIG! Die Förderung gilt ab dem Tag der Antragstellung, und wird nicht rückwirkend gewährt.
- WICHTIG! Der Antrag für Kinderkrippe, Kindergarten, Ganztagsschule, Hort und EMS ist im Vorhinein einzureichen (ab 1. September 2025)
Alle Infos dazu auf Mittagessensförderung - Land Burgenland
Kontakt
Amt der Burgenländischen Landesregierung – Abteilung 9Hauptreferat Sozial- und Klimafonds, Referat Individualförderungen
Telefon: +43 57 600 3144
E-Mail: post.a9@bgld.gv.at
Weitere Infos: www.burgenland.at/mittagessensfoerderung