Mittagessensförderung des Landes Burgenland für das Schuljahr 2025/2026

Das Land Burgenland unterstützt Familien bei den Kosten für das Mittagessen in der Kinderkrippe, im Kindergarten, in der Volksschule und in der Mittel- oder Sonderschule. Die Förderung wird direkt über die Gemeinde abgerechnet, sodass der geförderte Betrag automatisch von der Essensrechnung abgezogen wird.

Wer kann die Förderung bekommen?

  • Hauptwohnsitz von Elternteil und Kind im Burgenland
  • Für das Kind besteht Anspruch auf Familienbeihilfe
  • Das Kind besucht eine  Kinderkrippe, einen Kindergarten, eine Volksschule oder eine Mittel-/Sonderschule im Burgenland
  • Das Einkommen des Haushalts liegt unter bestimmten Einkommensgrenzen (siehe Richtlinie)

 

Wie hoch ist die Förderung pro Mittagessen?

Abhängig vom Einkommen (3 Stufen) und der Art der Einrichtung:

Einrichtung

Stufe 1

Stufe 2

Stufe 3

Kinderkrippe€ 3,53€ 2,35€ 1,18
Kindergarten€ 3,98€ 2,65€ 1,33
Volksschule€ 4,20€ 2,80€ 1,40
Mittel- und Sonderschule€ 4,43€ 2,95€ 1,48

 

Antragstellung

  • Anträge für das neue Schul- und Kindergartenjahr 2025/2026 können ab dem 1. September 2025 bis 30. Juni 2026 gestellt werden!
  • Der Antrag erfolgt online  über die Website des Landes Burgenland
  • Pro Kind ein Antrag pro Schuljahr
  • WICHTIG! Die Förderung gilt ab dem Tag der Antragstellung, und wird nicht rückwirkend gewährt.
  • WICHTIG! Der Antrag für Kinderkrippe, Kindergarten, Ganztagsschule, Hort und EMS ist im Vorhinein einzureichen (ab 1. September 2025)

 

Alle Infos dazu auf Mittagessensförderung - Land Burgenland

 

Kontakt

Amt der Burgenländischen Landesregierung – Abteilung 9Hauptreferat Sozial- und Klimafonds, Referat Individualförderungen
Telefon: +43 57 600 3144
E-Mail: post.a9@bgld.gv.at
Weitere Infos: www.burgenland.at/mittagessensfoerderung