Förderungen
des Landes

Das Land und die Stadtgemeinde gewähren ordentlich Studierenden einen Zuschuss von je 50% der Fahrtkosten für die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel am Studienort außerhalb des Burgenlandes. Anträge zur Gewährung einer Förderung zu den Kosten des Semestertickets können im Rathaus in Papierform (mittels Antragsformular) schriftlich oder elektronisch (Antragsformular samt Beilagen eingescannt per E-Mail oder per Fax an die Gemeinde) eingebracht werden. Die Anträge werden über die Stadtgemeinde abgewickelt, das Land Burgenland und die Stadtgemeinde Oberwart überweisen den Antragstellern den Förderbetrag auf ihr Konto.

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Der Wärmepreisdeckel kann bis Ende des Jahres 2024 beantragt werden. Für die Berechnung der Förderungen müssen Sie Unterlagen über das Jahreseinkommen Ihres Haushalts und die laufenden Heizkosten vorlegen. Sinnvoll ist daher eine Beantragung erst dann, wenn Sie über diese Unterlagen verfügen.

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Die Mittagessensförderung ist eine Förderung des Landes für Personen, die Sorgepflichten für Kinder zu tragen haben. Um bei der Betreuung und Erziehung der Kinder zu unterstützen werden einkommensschwache Familien bei der Entrichtung von Mittagessensbeiträgen für Kinder in Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen sowie Primar- und Mittelschulen sowie Allgemeinen Sonderschulen gefördert.

WICHTIG: Der Antrag für Kinderkrippe, Kindergarten, Ganztagsschule und Hort ist im Vorhinein einzureichen.

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Die Burgenländische Landesregierung richtete im Juli 2022 einen Sozial- und Klimafonds ein, mit dessen Mitteln Maßnahmen finanziert werden sollen, um finanziell schlechter gestellte Personen mit Hauptwohnsitz im Burgenland von der aktuellen Teuerungswelle zu entlasten.

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Das Land Burgenland gewährt für verschiedenste Lebensbereiche bzw. zu verschiedensten Themen wie zum Beispiel Bauen, Agrar, Bildung oder Gesundheit. 

Informationen zu den förderungen

Förderungen
der Gemeinde

Das Land und die Stadtgemeinde gewähren ordentlich Studierenden einen Zuschuss von je 50% der Fahrtkosten für die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel am Studienort außerhalb des Burgenlandes. Anträge zur Gewährung einer Förderung zu den Kosten des Semestertickets können im Rathaus in Papierform (mittels Antragsformular) schriftlich oder elektronisch (Antragsformular samt Beilagen eingescannt per E-Mail oder per Fax an die Gemeinde) eingebracht werden. Die Anträge werden über die Stadtgemeinde abgewickelt, das Land Burgenland und die Stadtgemeinde Oberwart überweisen den Antragstellern den Förderbetrag auf ihr Konto.

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