Kein Feuerwerk im Stadt- und Ortsgebiet

Der Jahreswechsel steht vor der Tür – und damit auch die Zeit, in der vielerorts Feuerwerkskörper gezündet werden. Was viele nicht wissen oder unterschätzen: Im gesamten Ortsgebiet von Oberwart und St. Martin/Wart ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur mit einer behördlichen Bewilligung möglich.

Dieses Verbot gilt österreichweit und dient dem Schutz von Menschen, Tieren und Gebäuden. Besonders in dicht besiedelten Bereichen ist das Risiko hoch: Funkenflug, Lärm und Fehlfunktionen von Pyrotechnik können schwerwiegende Folgen haben. Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen können zudem hohe Verwaltungsstrafen von bis zu 3.600 Euro nach sich ziehen.

Warum Feuerwerke so gefährlich sind
Feuerwerkskörper – auch solche, die im Handel erhältlich sind – bergen erhebliche Risiken. Jedes Jahr kommt es zu schweren Unfällen, etwa durch Blindgänger oder unsachgemäße Handhabung. Die Folgen reichen von Verbrennungen über Verletzungen an Händen und Gliedmaßen bis zu schweren Augen- und Gehörschädigungen. Manche Produkte, vor allem illegal angebotene Pyrotechnik, entsprechen zudem nicht den Sicherheitsstandards der EU und neigen deutlich häufiger zu Fehlfunktionen.

Rücksicht auf Umwelt, Tiere und Menschen
Neben der unmittelbaren Gefahr für die Gesundheit verursacht Pyrotechnik auch Lärm und Stress – besonders für ältere Menschen, Kinder und Tiere. In der Silvesternacht steigt zudem die Zahl an vermissten Haustieren, weil sie in Panik flüchten. Rücksicht und Achtsamkeit schützen somit nicht nur die eigene Sicherheit, sondern auch jene unserer Mitmenschen und der Tierwelt.

Was erlaubt ist – und was nicht

  • Feuerwerkskörper dürfen im Ortsgebiet nicht verwendet werden, sofern keine Ausnahmebewilligung vorliegt.
  • Sie sind außerdem verboten in der Nähe von Menschenansammlungen, Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Seniorenheimen sowie Tierheimen und Tiergärten.
  • Profi-Feuerwerkskörper (Kategorie F3 und F4) dürfen ausschließlich von Fachkundigen verwendet werden.
  • Der Versand von Pyrotechnik nach Österreich ist verboten.
  • Blindgänger dürfen mindestens 15 Minuten lang nicht berührt und niemals im Restmüll entsorgt werden.

Ein sicheres und ruhiges Silvester
Die Stadtgemeinde bittet alle Bürger, auf das Zünden von Feuerwerkskörpern im Ortsgebiet zu verzichten und damit einen Beitrag zur Sicherheit und zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt zu leisten. Gemeinsam können wir dafür sorgen, dass der Jahreswechsel friedlich, sicher und ohne vermeidbare Verletzungen verläuft.

Feuerwerkskörper-Kategorien

F1 ab 12 Jahren
F2 ab 16 Jahren
F3 & F4 nur für fachkundige Personen

Die Verwendung von Feuerwerkskörpern/Silvesterknallern  ist im Ortsgebiet ganzjährig verboten.