🔥 Sonnwendfeuer 2025 – Was ist erlaubt, was ist verboten?
Die Sommersonnenwende ist für viele ein schöner Anlass, gemeinsam ein Brauchtumsfeuer zu entzünden. Damit dabei Sicherheit und Umweltschutz gewährleistet sind, gibt es klare Regeln, die im ganzen Burgenland gelten.
📅 Wann darf ein Sonnwendfeuer stattfinden?
Brauchtumsfeuer zur Sommersonnenwende dürfen an folgenden Tagen abgebrannt werden:
- vom 21. auf den 22. Juni 2025
- am Wochenende davor oder danach (13. und 14. Juni sowie 27. und 28. Juni)
👥 Öffentlich statt privat!
Ein Sonnwendfeuer ist nur erlaubt, wenn es öffentlich zugänglich ist – also z. B. im Rahmen eines Dorffestes oder Vereinsabends.
❗ Nicht erlaubt: Feuer im eigenen Garten – auch nicht zur richtigen Zeit!
🌿 Was darf verbrannt werden?
Nur trockenes, unbehandeltes Holz und andere biogene Materialien wie unbehandelte Äste sind erlaubt.
❌ Verboten sind:
- Müll
- behandeltes oder lackiertes Holz
- frischer Grünschnitt (dieser gehört auf die Grünschnittdeponie oder in den Kompost)
🛡️ Sicherheit geht vor!
Beim Feuer muss immer eine geeignete, volljährige Aufsichtsperson anwesend sein. Sie ist verantwortlich für:
✅ Einhaltung aller Regeln
✅ Erkennen von Gefahren
✅ Sofortmaßnahmen im Notfall
Wichtig:
- ❌ Kein Feuer bei Wind über 20 km/h (wenn z. B. Papier vom Boden fliegt)
- ✅ Mindestens 25 m Abstand zu Gebäuden
- ❌ Keine gefährlichen Brandbeschleuniger wie Benzin, Diesel oder Spiritus
- ✅ Nur zugelassene Anzündhilfen verwenden
- ❌ Keine Sichtbehinderung auf Straßen durch Rauch
🐾 Achtung auf Tiere im Holzhaufen!
Tiere wie Igel oder Vögel suchen Schutz in Holzstapeln. Bitte:
- das Material erst kurz vor dem Anzünden aufschichten
- oder: bei früherem Aufbau sicherstellen, dass der Haufen gut einsehbar ist
- alternativ: vor dem Anzünden Tiere mit Ultraschall vertreiben
📑 Aufzeichnungen empfohlen
Auch wenn es keine Pflicht ist: Notieren Sie, wer, wann und wo das Feuer abgebrannt hat. Das hilft bei möglichen Rückfragen oder Kontrollen.
🚫 Wann ein Feuer nicht erlaubt ist:
Ein Sonnwendfeuer ist nicht erlaubt, wenn
- die Feinstaubgrenzwerte überschritten wurden
- Ozonwerte zu hoch sind
- ein allgemeines Verbrennungsverbot gilt
Tagesaktuelle Infos gibt es auf www.burgenland.at/luftguete.
⚠️ Strafen bei Verstößen
Wer gegen die Bestimmungen verstößt, riskiert:
- Geldstrafen bis zu 3.630 Euro
- behördliche Anordnung zur Löschung auf eigene Kosten