- Zeitrahmen: Sonnwendfeuer dürfen nur am Abend und in der Nacht vom 21. auf den 22. Juni sowie an den Wochenenden vor und nach diesem Datum entzündet werden.
- Öffentlichkeit: Die Feuer müssen öffentlich zugänglich sein und sind in privaten Gärten nicht erlaubt.
- Materialien: Verwendet werden dürfen nur trockene, nicht beschichtete und nicht lackierte biogene Materialien. Das Verbrennen von behandeltem Holz, Bauabfall oder Müll ist streng verboten.
- Sicherheit:
- Eine volljährige und verantwortungsbewusste Person muss während des Abbrennens anwesend sein.
- Bei Windgeschwindigkeiten über 20 km/h ist das Entzünden des Feuers untersagt.
- Der Abstand zu benachbarten Gebäuden muss mindestens 25 Meter betragen.
- Nur zugelassene Anzündhilfen verwenden; der Einsatz von brennbaren Flüssigkeiten wie Benzin ist verboten.
- Achten Sie darauf, dass keine Rauchbelästigung für umliegende Straßen entsteht.
- Umwelt- und Tierschutz:
- Achten Sie darauf, dass der Haufen für das Feuer erst kurz vor dem Abbrennen aufgeschichtet wird, um Tiere zu schützen.
- Wenn der Haufen früher errichtet wird, sollte er unten locker gepackt sein, um Tieren Ausweichmöglichkeiten zu bieten.
- Strafen: Verstöße gegen diese Regeln können mit Strafen bis zu € 3.630 geahndet werden.
Durch Einhaltung dieser Vorschriften tragen Sie zu einem sicheren und umweltfreundlichen Fest bei. Wir wünschen Ihnen eine schöne Feier zur Sommersonnenwende!