Anmeldung eines Hundes:
Wer einen Hund erwirbt, einen zugelaufenen Hund behält oder mit einem Hund neu in die Gemeinde zuzieht, hat dies im Rathaus (Bürgerservice) binnen 2 Wochen anzuzeigen.
Abmeldung eines Hundes:
Jeder Hund, der abgeschafft wurde, abhanden gekommen oder verstorben ist, muss binnen 2 Wochen abgemeldet werden. Die Verpflichtung zur Entrichtung der Hundeabgabe entfällt erst mit der Meldung des Tierbesitzers über das Ableben des Hundes.
Höhe der Abgabe:
für Nutzhunde: 14 Euro
für alle anderen Hunde: 60 Euro
Nutzhunde sind insbesondere Diensthunde des beeideten Jagdpersonals, der bestätigten Jagdaufseher, der beeideten Waldaufseher und Feldhüter sowie Hunde, die in Ausübung eines anderen Berufes oder Erwerbs gehalten werden.
Befreiungen:
Der Hundeabgabe unterliegen nicht:
Hunde unter 6 Wochen
Hunde die nachweislich zur Führung Blinder und zum Schutz hilfloser Personen (Invalider) verwendet werden.
Diensthunde der Polizei, Zollorgane und des Bundesheeres
Nutzhunde, die zur tiergestützten Therapie von Menschen verwendet werden und hierfür ausgebildet sind.
Registrierpflicht (Chip für den Hund)
Um entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hunde einfacher, rascher und effizienter auf ihre Halter zurückführen zu können, wurde die Kennzeichnung und Registrierung von Hunden gesetzlich vorgeschrieben (Meldung nach Tierschutzgesetz § 24a). Dabei ist es wichtig, dass der Chip, der dem Hund eingesetzt wird, auch in der Heimtierdatenbank registriert wird. Nur dann kann mittels Chip auch der Besitzer ausfindig gemacht werden. Die Registrierung kann über folgende Wege erfolgen:
Kostenlose Registrierung durch den Halter/die Halterin selbst unter http://heimtierdatenbank.ehealth.gv.at/ (für die erstmalige Anmeldung ist eine Bürgerkarte nötig, der Einstieg ist auch über Handysignatur möglich)
Registrierung durch die Bezirksverwaltungsbehörde (dabei werden eine Bundesgebühr und eine Verwaltungsabgabe eingehoben)
Registrierung durch einen Tierarzt/eine Tierärztin
Weitere Informationen beim Bürgerservice der Stadtgemeinde Oberwart unter 03352/38055-0 oder post@oberwart.bgld.gv.at

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