Hinweis zu aktuellen Berichten über Asbestfunde im Stadtgebiet

Die Stadtgemeinde Oberwart wurde am vergangenen Donnerstag am Nachmittag (22. Jänner 2026) von Greenpeace über Ergebnisse von Laboruntersuchungen informiert, bei denen in mehreren Proben aus dem Stadtgebiet Asbest festgestellt worden sein soll. Diese Hinweise werden von der Stadtgemeinde Oberwart sehr ernst genommen.

Der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung – insbesondere von Kindern – hat für uns oberste Priorität. Seit Bekanntwerden der Informationen stehen wir in engem Austausch mit den zuständigen Behörden. Aktuell arbeitet eine vom Land Burgenland eingesetzte Task Force an der fachlichen Bewertung der Situation. Die Stadtgemeinde Oberwart ist dazu laufend mit der Bezirkshauptmannschaft in Kontakt.

Nach aktuellem Wissensstand liegt keine akute Gefahr für die Bevölkerung vor. Gleichzeitig ist es uns wichtig, die weiteren Schritte sorgfältig, faktenbasiert und in enger Abstimmung mit den zuständigen Stellen zu setzen. Welche Maßnahmen gegebenenfalls erforderlich sind, wird derzeit von den Behörden geprüft. 

Hotline des Landes Burgenland:
Für weitere Fragen und Informantionen steht die Hotline 057 600 1027 von Montag bis Donnerstag, von 7.30 bis 16 Uhr, und freitags, von 7.30 bis 13 Uhr, zur Verfügung.

Informationen und FAQs: Taskforce Vorsorgeabklärung Luftqualität - Land Burgenland

Das Land Burgenland hat am 26. Jänner bei einer Pressekonferenz die weitere Vorgehensweise bekannt gegeben. Hier finden Sie alle Informationen dazu: Website Land Burgenland

Ergänzend halten wir fest, dass Gemeinden – ebenso wie Bauunternehmen – bei Bau-, Erhaltungs- und Streumaßnahmen auf funktionierende und geprüfte Lieferketten angewiesen sind. Wir müssen darauf vertrauen können, dass von zugelassenen Betrieben geliefertes Material allen geltenden Normen und gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Die Kontrolle und Zulassung dieser Materialien liegt nicht im Aufgabenbereich der Gemeinden.

Ob es sich bei bestimmten Materialien tatsächlich um asbesthaltige Stoffe handelt, kann nicht durch bloße Betrachtung festgestellt werden, sondern ausschließlich durch fachlich begleitete Probenahmen und Laboranalysen. Die Bewertung dieser Untersuchungen erfolgt durch die zuständigen Behörden.