Semesterticket

Das Land und die Stadtgemeinde gewähren ordentlich Studierenden einen Zuschuss von je 50% der Fahrtkosten für die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel am Studienort außerhalb des Burgenlandes.

Das Land Burgenland und die Stadtgemeinde Oberwart gewähren Student*innen mit Hauptwohnsitz in Oberwart, die außerhalb des Burgenlandes ein Studium an einer österreichischen

  • Universität,
  • Hochschule oder
  • Fachhochschule

absolvieren, eine Förderung zu den Kosten für die Benützung von öffentlichen Verkehrsmittel am Studienort.

Ausmaß der Förderung:

Die Förderung beträgt 50 % der nachgewiesenen Kosten (jedoch maximal € 76,-) einer Semesternetz-, Monats-, Jahreskarte oder eines Klimatickets pro Semester.

Anträge im Gemeindeamt

Anträge zur Gewährung einer Förderung zu den Kosten des Semestertickets können im Rathaus in Papierform (mittels Antragsformular) schriftlich oder elektronisch (Antragsformular samt Beilagen eingescannt per E-Mail oder per Fax an die Gemeinde) eingebracht werden. Die Anträge pdf-Datei öffnet in neuem Fenster Semesterticket_Antragsformular.pdf (burgenland.at) werden über die Stadtgemeinde abgewickelt, das Land Burgenland und die Stadtgemeinde Oberwart überweisen den Antragstellern den Förderbetrag auf ihr Konto. Anträge können von 1. März bis 15. Juli für das Sommersemester und für das Wintersemester von 1. Oktober bis 15. Februar gestellt werden. Antragstellungen außerhalb der Antragsfristen können nicht berücksichtigt werden.

Voraussetzungen für die Förderung:

Hauptwohnsitz im Burgenland bei Antragstellung, durchgehend seit mindestens 7 Monaten.
Studierende haben für das jeweilige Semester eine Studienbestätigung als ordentliche Studierende oder ordentlicher Studierender vorzulegen.
Studierende müssen den Besitz des Semestertickets oder der Monatskarten durch Vorlage des Tickets bzw. der Karten sowie der Rechnungen, Quittungen oder Kassenbelege nachweisen. (Die Förderung für Monatskarten sind am Ende des jeweiligen Semesters gesammelt zu beantragen..) 
Die Förderung kann bis einschließlich jenes Semesters gewährt werden, in dem der Antragsteller das 26. Lebensjahr vollendet. Bei Monatskarten endet die Förderung nach Ablauf jenes Monats, in dem das 26. Lebensjahr vollendet wird.

Hinweise:

Für die Monate Juli und August wird keine Förderung gewährt.
Die Förderung wird unabhängig von Einkommen und Studienerfolg gewährt. 
Der Zuschuss zum Semesterticket ist nicht an die Familienbeihilfe gebunden.

Nicht gefördert werden:

Die Fahrtkosten zwischen dem Wohnort und dem Studienort.
Die Kosten für die Netzkarte an einem Studienort außerhalb Österreichs, Wohnkosten oder Studiengebühren.

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