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Bei der Sitzung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Oberwart am 29. Oktober 2015 standen 18 Punkte auf der Tagesordnung. Ein wichtiges Zeichen setzte der Gemeinderat bezüglich Unterstützung der Betriebe in der Innenstadt. In mehreren Arbeitssitzungen und in Zusammenarbeit mit der Verwaltung im Rathaus hat der zuständige Ausschuss die bestehenden Richtlinien zur Wirtschaftsförderung überarbeitet bzw. neue Richtlinien für Zuschüsse ausgearbeitet. Diese wurden nun vom Gemeinderat beschlossen und sollen mit 1. Dezember 2015 in Kraft treten. So können beispielsweise Oberwarter Betriebe, die an einer Messeveranstaltung in Oberwart teilnehmen, um einen Zuschuss ansuchen. Dieser beträgt 20 Prozent der förderbaren Kosten, begrenzt mit 2.000 Euro pro Jahr. Die bestehende Fassadenförderung wurde um die rechtlichen Rahmendbedingungen erweitert. Die Stadtgemeinde Oberwart fördert Investitionen bei bestehenden Gebäuden im Ortszentrum, welche das Ortsbild von Oberwart durch Fassadenrenovierung oder Portalgestaltung verbessern. Der Zuschuss beträgt 10 Prozent der förderbaren Nettoinvestitionskosten und ist mit 10.000 Euro pro Gebäude begrenzt.
Neu ist die Wirtschaftsförderung für die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Innenstadt. Hierbei werden neu geschaffene Arbeitsplätze mit 50 Prozent der Kommunalsteuer für die ersten beiden Jahre und neue Lehrverträge mit 250 Euro pro Lehrling und Lehrjahr gefördert. Ebenfalls neu ist die Förderung für Marketingmaßnahmen in der Innenstadt. Durch die beschlossenen Richtlinien kann klar definiert werden, welche PR- und Marketing-Maßnahmen gefördert werden und dies soll auch die Jahresplanung für die Betriebe erleichtern. Die Förderhöhe wird hierbei mit 60 Prozent der förderbaren Kosten und maximal 5.000 Euro pro Maßnahme festgesetzt.
Richtlinien Fassade
Richtlinien Marketing
Richtlinien Arbeitsplätze
Richtlinien Messen
Antrag Fassade
Antrag Marketing
Antrag Arbeitsplätze
Antrag Messen