VORGEZOGENER WAHLTAG AM 10. JÄNNER 2025
Hauptplatz 9, Rathaus 17 — 19 Uhr
WAHLTAG AM 19. JÄNNER 2025
Wahlsprengel 1 — 8 bis 15 Uhr
Steinamangererstraße 11 (Kontaktzentrum)
Wahlsprengel 2 — 8 bis 15 Uhr
Hauptplatz 9 (Rathaus)
Wahlsprengel 3 — 8 bis 15 Uhr
Wiesengasse 25a (Seniorenclubheim)
Wahlsprengel 4 — 8 bis 15 Uhr
Graf Erdödystraße 20a (Reformierter Gemeindesaal)
Wahlsprengel 5 — 8 bis 15 Uhr
Raimundgasse 36 (Wirtschaftskammer)
Wahlsprengel 6 — 8 bis 11 Uhr
St. Martin/Wart, Oberwarterstraße 14 (Gemeindehaus)
Besondere Wahlbehörde — 8 bis 11 Uhr
(Altenwohnheim, Bettlägerige)
ACHTUNG Wahlverständigungskarte und Lichtbildausweis nicht vergessen! Den Barcode auf den Wahlverständigungskarten benötigen wir für die Erfassung Ihrer Daten im elektronischen Abstimmungsverzeichnis!!!
Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt sind alle Personen, die:
- am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen,
- vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und
- ihren Wohnsitz in einer Gemeinde des Burgenlandes haben.
Briefwahl - Wahlkarte
Wenn Sie am Wahltag nicht in Ihr Wahllokal gehen können, können Sie Ihr Wahlrecht mit Briefwahl ausüben. Sie brauchen dafür eine Wahlkarte. Die Gemeinde, in der Sie Ihren Wohnsitz haben, ist dafür zuständig.
Sie können die Wahlkarte schriftlich bis zum 15. Jänner 2025 auf folgendem Wege beantragen:
- per E-Mail
- per Post
- über www.wahlkartenantrag.at oder
- über die App Digitales Amt
Sie können die Wahlkarte auch noch nach dem 15. Jänner 2025 schriftlich beantragen. Dann müssen Sie jemanden bevollmächtigen, der die Wahlkarte für Sie bis Freitag, 17. Jänner 2025, 12:00 Uhr, bei der Stadtgemeinde abholt. Bevollmächtigen heißt, dass eine andere Person in Ihrem Namen handeln darf. Dazu müssen Sie eine Vollmacht, das ist eine Erlaubnis, abgeben.
Persönlich können Sie die Wahlkarte bis zum 17. Jänner 2025 12:00 Uhr, beantragen. Beim Antrag müssen Sie einen Grund nennen, warum Sie nicht in Ihr Wahllokal gehen können. Zum Beispiel weil Sie im Ausland sind oder krank sind.
Per Telefon kann man KEINE Wahlkarte beantragen.
Sie können sofort wählen, wenn Sie die Wahlkarte bekommen haben.
Die Wahlkarte ist ein verschließbares weißes Kuvert. Auf der Wahlkarte finden Sie die Adresse der Wahlbehörde und Anweisungen zur Ausübung der Briefwahl.
Bei der Briefwahl ist zu beachten, dass die Wahlkarte spätestens am 17. Jänner 2025 um 14:00 Uhr bei der Gemeinde einlangen muss (Übermittlung durch Post, Boten, persönliche Abgabe etc.). Am vorgezogenen Wahltag kann mit Wahlkarte nicht gewählt werden bzw. ist die Abgabe der Wahlkarte nicht möglich.