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Im Mai 2021 ist eine Novelle des Burgenländischen Raumplanungsgesetzes 2019 in Kraft getreten. Diese Gesetzesänderung sieht in § 24a eine Baulandmobilisierungsabgabe vor. Alle Fragen dazu, können Ihnen die Mitarbeiter*innen der Landesregierung beantworten. Hier finden Sie den Link mit den FAQs und den Kontaktdaten Externer Link Infos und Kontakt Baulandmobilisierung