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Wirtschaftsförderung Innenstadt ab 1. August 2010

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Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Oberwart hat in der Sitzung vom 9. Juli 2010
über Möglichkeiten der Förderung zur Erneuerung des Erscheinungsbildes der Innenstadt beraten und folgende Richtlinien beschlossen:

I N N E N S T A D T F Ö R D E R U N G

Zum Zwecke der Belebung der Innenstadt Oberwart wird die Stadtgemeinde Oberwart Maßnahmen der Neuschaffung von Geschäfts- und Büroräumlichkeiten für die Branchen Handel, Dienstleistungen und Gastronomie sowie Maßnahmen der Erneuerung des äußeren Erscheinungsbildes von bestehenden Gebäuden nach Maßgabe dieser Förderungsrichtlinien fördern.

Neugestaltung des äußeren Erscheinungsbildes

Die Stadtgemeinde Oberwart wird folgende Investitionen bei bestehenden Gebäuden fördern:

· die Gestaltung der Fassade (der Außenhaut eines Gebäudes), ausgenommen der Fenster und des Daches,

· die Neuschaffung oder Adaptierung von Portalen, Eingangsbereichen oder Vordachkonstruktionen,

· die Gestaltung eines barrierefreien Zuganges im Sinne der einschlägigen ÖNORM.

Förderungswürdig sind derartige Maßnahmen lediglich an Gebäuden, die direkt an den in einer gesonderten Liste genannten Straßen bzw Straßenabschnitten gelegen sind. Soferne derartige Investitionen nicht nur die geförderte Straßenfront, sondern auch andere Teile des Gebäudes umfassen, ist eine entsprechende Aliquotierung vorzunehmen.

Förderwürdig sind Objekte die in den letzten 5 Jahren keine Wirtschaftsförderung erhalten haben.

Bei gemischt genutzten Gebäuden wird nur der Anteil der auf Gewerbebetriebe fällt gefördert.

Der Förderantrag (formloses Ansuchen) ist unter Vorlage eines Einreichplanes und eines Kostenvoranschlages vor Beginn der Arbeiten bei der Stadtgemeinde Oberwart in schriftlicher Form einzubringen. Über diesen Antrag entscheidet die Stadtgemeinde durch die im Sinne der Bgld. Gemeindeordnung zuständigen Organe.

Der Bauherr erhält von der Stadtgemeinde eine einmalige Förderung in Höhe von 10 % der für die obigen Maßnahmen aufgewendeten, durch Rechnungen belegten Nettokosten. Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der angezeigten Investitionsmaßnahmen und nach Vorlage der entsprechenden Rechnungen.

Förderbare Straßenabschnitte:

Bundesstraße B 63 / Steinamangererstraße – Hauptplatz – Wienerstraße (beginnend von den Objekten Steinamangererstraße 25 bzw. 26 bis Wienerstraße 51 bzw. 52)
Schulgasse (bis Badgasse), Ambrosigasse, Badgasse, Evang. Kirchengasse, Lehargasse, Lannergasse, Lisztgasse, Bahnhofstraße, Prinz Eugenstraße und Schlainingerstraße jeweils bis Bahnlinie.

Auf die in diesen Richtlinien festgehaltenen Förderungen gibt es keinen Rechtsanspruch gegenüber der Stadtgemeinde Oberwart.

Kontakt:
OAR Werner Gilschwert
Tel: 03352/38055
Mail: post@oberwart.bgld.gv.at