Richtlinien Wirtschaftsförderung
Innenstadt

In Oberwart gelten Richtlinien zur Wirtschaftsförderung in der Innenstadt. Hier finden Sie alle Details dazu und können außerdem die Richtlinien als PDF downloaden.

Die Stadtgemeinde setzt ein wichtiges Zeichen bezüglich Unterstützung der Betriebe in der Innenstadt. Seit mehreren Jahren gibt es Richtlinien für Zuschüsse, die in Arbeitssitzungen ausgearbeitet und im Gemeinderat beschlossen wurden. 

So können beispielsweise Oberwarter Betriebe, die an einer Messeveranstaltung in Oberwart teilnehmen, um einen Zuschuss ansuchen. Dieser beträgt 20 Prozent der förderbaren Kosten, begrenzt mit 2.000 Euro pro Jahr.

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Die Stadtgemeinde Oberwart fördert Investitionen bei bestehenden Gebäuden im Ortszentrum, welche das Ortsbild von Oberwart durch Fassadenrenovierung oder Portalgestaltung verbessern. Der Zuschuss beträgt 10 Prozent der förderbaren Nettoinvestitionskosten und ist mit 10.000 Euro pro Gebäude begrenzt.

Außerdem gibt es die Wirtschaftsförderung für die Schaffung von Arbeitsplätzen in der Innenstadt. Hierbei werden neu geschaffene Arbeitsplätze mit 50 Prozent der Kommunalsteuer für die ersten beiden Jahre und neue Lehrverträge mit 250 Euro pro Lehrling und Lehrjahr gefördert. Ebenfalls möglich ist die Förderung für Marketingmaßnahmen in der Innenstadt.

Durch die beschlossenen Richtlinien kann klar definiert werden, welche PR- und Marketing-Maßnahmen gefördert werden und dies soll auch die Jahresplanung für die Betriebe erleichtern. Die Förderhöhe wird hierbei mit 60 Prozent der förderbaren Kosten und maximal 5.000 Euro pro Maßnahme festgesetzt.

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